Täuschung

Einlagensicherungsfonds der Banken nur eine Täuschung?

Was ist die Einlagensicherung wirklich wert?


Glauben Sie noch, dass Sie im Falle einer Pleite Ihrer Bank durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind? Dann unterliegen Sie einer Täuschung!

Einlagensicherungsfonds ist ein kompliziertes Wort und suggeriert, dass das angesparte Geld der Bankkunden abgesichert sei. Doch das ist nur eine Nebelkerze. Die Richter des Landgerichts Berlin bestätigten schon im Dezember 2010, dass laut der Satzung des Bundesverbandes deutscher Banken die Kunden im Falle eines Falles keinen Anspruch auf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds haben.

Viele Bankkunden verlassen sich dennoch in trügerischer Sicherheit auf diese vermeintliche Absicherung, weil Politiker, Medien und Banken seit Jahren den Eindruck erwecken, Spareinlagen seien rundum geschützt. In Werbebroschüren und auf Webseiten werden beruhigende Formulierungen verwendet, die den Eindruck vermitteln, der Staat oder ein mächtiger Fonds werde im Notfall automatisch einspringen. Nur wer das Kleingedruckte wirklich aufmerksam liest, erkennt, dass es sich bei diesen Versprechen eher um eine moralische als um eine rechtlich einklagbare Garantie handelt.

Die Täuschung funktioniert so:
Die Banken verweisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Einlagensicherungsfonds. Die Deutsche Bank formuliert es beispielsweise so:
„Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6 des Status des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.“

Wenn Sie die Wahrheit erfahren wollen, dann müssen Sie also gezielt danach fragen!
Im §6  finden Sie unter Punkt 19 den entscheidenden Satz:

„Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.“

Das bedeutet, dass Sie auf Entschädigung hoffen können, der viel gelobte Einlagensicherungsfonds tatsächlich jedoch keine Sicherheit gibt.

Im Klartext heißt das: Im Ernstfall entscheidet der Fonds nach eigenem Ermessen, ob und in welchem Umfang er überhaupt tätig wird. Sie als Bankkunde haben keine Möglichkeit, die versprochene Hilfe vor Gericht einzuklagen, wenn der Fonds sich weigert zu zahlen oder nur teilweise leistet. Damit entpuppt sich die Einlagensicherung als politisches und kommunikatives Beruhigungsinstrument, nicht als rechtlich belastbare Schutzmauer für Ihr Erspartes.

Besonders brisant wird dies in systemischen Krisen, in denen mehrere Institute gleichzeitig in Schieflage geraten. Schon rein rechnerisch wäre der Fonds dann schnell überfordert, weil die vorhandenen Mittel niemals ausreichen, um sämtliche Einlagen aller betroffenen Kunden vollständig auszugleichen. In einer solchen Situation hätten politische Erwägungen, Verhandlungslösungen und Rettungspakete Vorrang – individuelle Ansprüche aus dem Einlagensicherungsfonds spielen dann kaum noch eine Rolle.

Für Sie als Anleger bedeutet das: Verlassen Sie sich nicht blind auf wohlklingende Sicherheitsversprechen, sondern prüfen Sie, wie Sie Ihr Vermögen insgesamt streuen können. Nur eine Kombination aus gesundem Misstrauen, Information und Diversifikation kann echten Schutz bieten – ein Fonds ohne Rechtsanspruch garantiert Ihnen dagegen gar nichts.

§ 6 Punkt 19 des Einlagensicherungsfonds

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