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Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig – Steuerzahlung legal beenden!

Die angebliche Steuerfreiheit von Kryptogeld existiert nicht, es wurden bereits vollumfängliche Besteuerungsgrundlagen seitens des Gesetzgebers geschaffen. An den Kontrollmöglichkeiten für Kryptowährungssysteme wird mit Hochdruck gearbeitet.

Kryptogeld wertet der Gesetzgeber als Währung digitaler Natur, dessen Bestände er steuerlich als nicht abnutzbare, immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt, aber auch als Fremdwährung (§ 23 EStG).

Bemessungsgrundlage: Die Steuerpflicht ergibt sich aus dem Ankauf- und Verkaufspreis, sowie der Haltedauer. Der entsprechende Wertzuwachs entspricht der zu versteuernden Summe (Bemessungsgrundlage).

Der Steuerpflichtige ist übrigens verpflichtet, die entsprechenden Belege aufzubewahren. Nach obiger Definition unterliegen Kryptogewinne nicht der Kapitalertragssteuer, werden jedoch Zinsen oder zinsähnliche Erträge erwirtschaftet, so wird zusätzlich Kapitalertragssteuer fällig.

Wenn Sie Ihr Kryptogeld verkaufen, wird dies als Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG gewertet und es gilt eine Freigrenze von 600 €. Erst ab einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei. Wenn Sie jedoch während Ihrer Haltedauer Zinsen oder zinsähnliche Erträge erwirtschaftet haben, wird Ihr Guthaben zum Wirtschaftsgut und die verkaufssteuerfreie Haltedauer tritt erst nach 10 Jahren ein.

Übrigens: Wenn Sie Kryptowährungen mit anderen tauschen, entbindet Sie das nicht von der Steuerpflicht. Den Tausch wertet das Finanzamt nach den Regelungen des Verkaufs. Etwaige Verluste können nur mit Gewinnen aus anderen Veräußerungen steuerlich verrechnet werden und sind bei einer Steuererklärung in Anlage SO anzugeben.

Achtung beim Mining: Beim Bitcoin-Mining bekommen die Schürfer eine Belohnung entsprechend der Rechenkapazität die sie dem Netzwerk zur Verfügung stellen. Das Finanzamt stuft Sie damit als Gewerbetreibender ein, mit Verpflichtung zur Anmeldung eines Gewerbes. Dadurch entfällt die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen und Sie werden steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Fazit & Lösung: Als wenn Sie nicht schon genug vom Fiskus zur Kasse gebeten werden, müssen Sie spätestens jetzt zur Kenntnis nehmen, dass Kryptowährungen steuertechnisch kein Entkommen ermöglichen.

Sie können sich damit abfinden und auf weitere Steuererhöhungen und die Einführung neuer Steuer-Arten einstellen.

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Ihr Thorsten Jacob & Team

PS: Bitte an alle Krypto-Fans weiterleiten!

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