Kirchen erhalten seit über 200 Jahren Staatsleistungen

Seit 1803 zahlen die Deutschen Staatsleistungen mit steigernder Tendenz an die evangelische und katholische Kirche. Unter anderem werden diese für Gehälter von Pfarrern, Bischöfen und Kirchengebäuden verwendet.

So erhielten die Kirchen allein im Jahre 2022 über 594 Millionen Euro der deutschen Steuerzahler. Wohl bemerkt, diese Staatsleistungen fließen zusätzlich zu der vereinnahmten Kirchensteuer.  

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen hat im Jahre 1803 Ländereien von den Kirchen übernommen. Als Kompensation forderten die Kirchen Entschädigung, die das Reich den Kirchen in Form von Staatsleistungen zugesagt hatte. Diese Entschädigung zahlen die Deutschen noch immer, nach dem Willen der Kirchen vermutlich bis in alle Ewigkeit.

Allerdings können die Kirchenvertreter der Gegenwart nicht genau beziffern, welche Reichtümer nun genau der Kirche 1803 weggenommen wurden und welchen Wert sie hatten.

Schon vor über 100 Jahren ist jedoch beschlossen worden, dass die Zahlungen enden sollen. Dazu wurde 1919 in der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben, dass die Dauerzahlungen mit einer Einmalzahlung eingestellt werden sollen. 

Dreißig Jahre später wurde der Entschluss in Artikel 140 des GG übernommen. Trotzdem wird weiterhin jährlich gezahlt. Dabei steigen die Zahlungen beständig von rund 23 Millionen Euro im Jahr 1949 auf über 602 Millionen Euro im Jahre 2023.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Aneignung der Ländereien  durch die Kirchen, beispielsweise im Zuge der Hexenverbrennungen, wurden diese reichlich überkompensiert.

Laut einem Sachverständigengutachten haben die Kirchen bei angenommener dreiprozentiger Verzinsung über die letzten 100 Jahre das 194-fache des damaligen entzogenen Wertes als Entschädigung  erhalten. Bei einer 5%-igen Verzinsung sogar das 603-fache.

Wie lässt sich das mit der Trennung von Staat und Kirche noch vereinbaren? Wie lange wollen Sie das noch mittragen?

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